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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen sowie Informationen zur Telematik und Warnhinweise aus dem Bereich der Informationssicherheit.

Eine praxistaugliche Digitalisierung mit echtem Mehrwert bei gleichzeitigem Schutz des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses – das hat die KBV anlässlich der Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz am Mittwoch gefordert. Zugleich verlangte sie die Streichung der Sanktionen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Drängen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur überarbeitet. Damit sind einige Mängel behoben. So erhalten große Praxen eine höhere Pauschale, zum Beispiel für Kartenterminals.

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten vor Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Um Praxen in punkto eRezept zu unterstützen, startet mit dieser Ausgabe eine Serie in den PraxisNachrichten. Alle zwei Wochen werden einzelne Aspekte wie das elektronische Signieren oder Besonderheiten bei der Heimversorgung vorgestellt. Im ersten Teil geht es um die technischen Voraussetzungen.

Bei der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegten monatlichen TI-Pauschale für Praxen soll es erste Anpassungen geben. So soll klargestellt werden, dass Psychotherapeuten keine Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie bestimmte digitale Anwendungen nicht vorhalten. Für den eArztbrief ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

In Zusammenarbeit mit der kv.digital hat die KVNO eine neue Version der Terminverwaltungssoftware für Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten entwickelt. Sie steht seit dem 15. Juni 2023 zur Verfügung.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits ab 1. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Praxen erhalten danach künftig monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.

Mit dem bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ab 1. Juli wird das Einlösen der Verordnung per Versichertenkarte vielfach noch nicht möglich sein. Die Apotheken müssten zunächst ihre Softwaresysteme anpassen und mit Kartenterminals ausgestattet werden, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.

Zwei Konnektorenhersteller haben angekündigt, im zweiten Halbjahr eine Laufzeitverlängerung der Geräte per Software-Update zu ermöglichen. Damit hätten Praxen eine weitere Alternative zu einem Austausch des Konnektors.

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