Da die Cybergefahren zur Massenkriminalität mutiert, die zunehmende Vernetzung innerhalb der Telematik fortschreitet, ein daraus ein resultierender Verlust der digitalen Selbstständigkeit bzw. der digitalen Patientendaten-Souveränität führt, hat die Praxis immer weniger Gestaltungsspielraum die IT-Sicherheit auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden und die Risiken steigen. Eine Cyberversicherung kann somit eine sinnvolle Ergänzung sein.
Allgemein kann man zusammenfassend sagen, dass eine Cyberpolice das potentielle Restrisiko trägt. D. h., wenn trotz aller vorgeschriebenen und nachweislich umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen ein IT-Vorfall zu beklagen wäre, dann ist eine Deckung zu erwarten. Somit taugt eine Cyberversicherung nicht als Ersatz für die notwendigen Investitionen in den Datenschutz und Datensicherheit.
Der Nachweis eines professionellen IT-Service mit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der IT-Sicherheit wird in der Regel durch ein Testat oder Zertifikat belegt. So kann die Praxis im Ernstfall nachweisen, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht nur umgesetzt, sondern auch regelmäßig gepflegt und geprüft werden.
TIPP: Geben Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages Ihren zuständigen IT-Sicherheitsbeauftragen oder Datenschutzbeauftragen falls möglich an, sodass dieser im Ernstfall den Versicherungsfall mit betreuen/beurteilen könnte.