Telematik – ein Überblick

Durch die aktuelle Initiative des BMG unter der Führung des Ministers Lauterbach wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorangetrieben. Die Eckpunkte stehen u. a. auch in der aktuellen Digitalstrategie der Bundesregierung mit Themen wie Videosprechstunden, Telekonsile, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und nicht zuletzt die elekronische Gesundheitsakte sollen durch die kommende Gesetzgebung einen Schub erhalten.

Ein digitaler Austausch von Patientendaten zwischen den einzelnen Leistungserbringern, Krankenhäusern und sonstigen Teilnehmern im Gesundheitswesen ist notwendig und hilft am Ende auch den Patienten. So kann z. B. eine ePA mit medizinisch wichtigen Daten des Patienten Doppeluntersuchungen vermeiden, gibt z. B. einen aktuellen Überblick über die Blutzuckerwerte, welche von der Diabetes-App übermittelt worden sind, kann ein Rettungsdienst auf aktuelle Daten zugreifen, der Entlassbrief eines Patienten wird schneller über die ePA dem Hausarzt und weiteren relevanten Praxen zugestellt etc..

Wenn ein Patient nicht in der Lage wäre die ePA zu bedienen oder zu organisieren, kann auch ein Vertreter:In diese Aufgabe übernehmen. Die ePA soll in einem gewissen Rahmen auch barrierefrei sein. Informationen dürften weniger verloren gehen und der Patient hat die freie Entscheidung seine Daten auch der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Wir sind der Meinung, dass eine ePA für die Gesundheitsversorgung der Patienten mehr Vorteile verschafft, als Nachteile. Patienten die dies nicht möchten, sollten vom Opt-Out-Regelung Gebrauch machen und der ePA widersprechen. Weitere Details zur ePA im entsprechenden Themenblock.

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Interviews

Experten und Expertinnen werden über verschiedene Themen wie IT, IT-Security, Datenschutz, eHealth und Telematik interviewt.

TI 1.0 und der Ausblick auf TI 2.0

Derzeit befinden wir uns in der Ausbaustufe TI 1.0 mit den sogenannten dezentralen TI-Komponenten, wie der Konnektor, eHealth-Kartenlesegerät, Kartenmaterial wie der Praxisausweis, Arzt- oder Psychotherpeutenausweis etc..

Bis zum Jahre 2026 soll die Ausbaustufe TI 2.0 erreicht sein. Das hätte zur Folge, dass der Konnektor durch eine Softwarelösung abgelöst wird, der VPN-Zugangsdienst wegfällt und die TI-Anwendungen in der zentralen TI migriert werden. Der „digitale Zaun“ um die Telematik herum soll zur TI 2.0 durch die Zero-Trust-Technologie ersetzt werden. Zero-Trust heißt so viel wie „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.

Das würde bedeuten, dass die Praxis-Endgeräte wie z. B. ein Praxis-PC in Kombination mit einem stationären Kartenlesegerät über ein Gateway direkt mit den Krankenkassen-Servern spricht, sodass das Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) bei jedem Stecken der eGK durchgeführt wird.

Die Zero-Trust-Technologie  wäre unserer Ansicht nach wohl alternativlos, denn eine sichere Telematik nach dem alten Muster wäre mit dem Zuwachs an Teilnehmern, welche jetzt schon die 100.000 Leistungserbringer erreicht hat, nicht mehr zu überblicken bzw. sicher zu verwalten. Stattdessen liegt der Fokus mehr auf die Endpunkte der Telematik (z. B. die psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen) und den Versicherten auf der anderen Seite. Dazwischen ist viel Internet, welches „unkontrollierbar“ ist und stattdessen wird viel Augenmerk auf die Authentisierung und Authentifizierung der Teilnehmer gelegt. Weitere Infos dazu in den Themenblöcken.

Über die Auswirkungen der TI 2.0 in den Praxen in puncto Datenschutz & Datensicherheit berichten wir an anderer Stelle.

Die aktuelle Verfügbarkeitsanzeige der Telematik finden Sie hier:

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