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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen sowie Informationen zur Telematik und Warnhinweise aus dem Bereich der Informationssicherheit.

Die KBV setzt ihre Informationsreihe zur elektronischen Patientenakte – kurz ePA – fort. In einer neuen PraxisInfoSpezial stellt sie vor, welche Anforderungen die Praxisverwaltungssysteme erfüllen müssen, damit Praxen ab 2025 schnell und einfach mit der ePA arbeiten können. Außerdem gibt es eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten.

In letzter Zeit werden bundesweit gefälschte Rechnungen für angeblich bestellte Leistungen an Arzt- & Psychotherapeutische Praxen verschickt. Diese Rechnungen können täuschend echt aussehen und sind oft schwer von echten Rechnungen zu unterscheiden.

Eine Patienteninformation für das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ist am heutigen Donnerstag vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht worden.

Ärzte und Psychotherapeuten können ab April eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. Möglich ist dies bei bestimmten Diagnosen, zum Beispiel Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. In dem Fall bestimmen Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung.

Die Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt auch nach dem 1. Juli 2023 unverändert. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch nach einem Erörterungstermin mitgeteilt, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner TI-Festlegung vom 1. September 2023 diese Regelung nicht aufgehoben habe, sondern sie bis heute weitergelten würde.

Über 20 niedergelassene Ärzte/-innen und Psychotherapeutinnen und -therapeuten waren der Einladung zum Seminar „Cybercrime - Prophylaxe auf Rezept“ der Polizei Köln gefolgt und brachten sich in Sachen Cyberkriminalität auf dem neuesten Stand. Die Teilnehmer wurden sich Ihrer Verantwortung bewusst und Schwachstellen in der IT-Sicherheit wurden offensichtlich.

Praxen müssen ab 1. März eine Software für das Erstellen von elektronischen Arztbriefen installiert haben. Sonst droht ihnen eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn für das Praxisverwaltungssystem keine entsprechende Software verfügbar ist.

Die beiden Digitalgesetze von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach haben den Bundesrat passiert und treten demnächst in Kraft. Auf die Ärzte und Psychotherapeuten kommt damit eine Fülle an Neuerungen zu. Die PraxisNachrichten haben wesentliche Punkte in einer Infobox zusammengefasst.

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