Strafanzeige

Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, wie zum Beispiel bei

  • einer Infizierung Ihrer Praxisgeräte mit Ransomware oder anderen Schadprogrammen
  • unbefugtem Zugriff durch Hacker,
  • Missbrauch Ihrer E-Mail-Adresse,
  • Betrug beim Online-Banking oder
  • Identitätsdiebstahl,

beachten Sie bitte die allgemeinen Empfehlungen auf dieser Website. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen dringend, bei strafrechtlich relevanten Vorfällen die Polizei zu informieren und eine Strafanzeige zu erstatten. Die spezialisierten Beamten von "Zentralen Ansprechstelle Cybercrime" stehen Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Fragen zum Thema "Cybercrime" zur Verfügung. Sie können nicht nur eine Strafanzeige aufnehmen, sondern auch Erste Hilfe in Ihrer konkreten Situation leisten und wertvolle Tipps im Umgang mit Cyberangriffen geben.

Gut zu wissen

  • Wenn die Polizei von einer Straftat erfährt, muss sie ermitteln.
  • Handelt es sich bei dem Cyberangriff um einen überregionalen Sicherheitsvorfall, ist häufig das LKA (Landeskriminalamt) zuständig.
  • Bitte teilen Sie den Beamten strukturiert Ihren Vorfall mit. Was ist passiert? Wann ist es passiert? Welche Geräte, Dienste etc. sind davon betroffen? Dadurch erleichtern Sie den Spezialisten der Polizei die Erstellung eines Lagebildes und ermöglichen anschließend Handlungsempfehlungen.
  • Wertvolle Hilfe und Unterstützung bietet auch die sogenannte IT-Notfallkarte, welche das BSI zur Verfügung stellt. Diese sollten Sie als ausgedruckte Karte in Notfallsituationen immer griffbereit haben, z. B. als Ausdruck in der Nähe des Arbeitsplatzes, Aufenthaltsraum, Serverraum etc. Bitte wenden Sie sich an Ihren Informationssicherheitsbeauftragten oder DvO (Dienstleister vor Ort) für individuell personalisierte IT- Notfallkarten.
  • Die über den Link erreichbaren Rufnummern und E-Mail-Adressen dürfen Sie NICHT als PRIVATPERSON nutzen, sondern nur in der Eigenschaft als Wirtschaftsunternehmen bzw. wenn Ihre Gesundheitseinrichtung von einem Cyberangriff betroffen ist.
  • Die polizeilichen Zuständigkeiten sind in Deutschland föderal organisiert.
  • Hierbei unterstützen Sie 16 Polizeien der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Polizei des Bundes (Bundespolizei) und der Kriminalpolizei des Bundes (Bundeskriminalamt) die Innere Sicherheit in Deutschland.

Wichtiger Hinweis

Die auf der Website der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) angebotenen Links sind nicht für Notfälle wie z. B. Gefahr für Leib und Leben oder für Sachgüter geeignet. In diesen dringenden Fällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 110 oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf.

Bitte beachten Sie, dass über die nachfolgenden Kontaktdaten NUR Wirtschaftsunternehmen, die ambulanten Institutionen/Praxen und stationäre Einrichtungen die ZAC kontaktieren dürfen:

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Polizeien (nach Bundesland sortiert)

Privatpersonen wenden sich bei einem Cybercrime-Vorfall bitte an die Onlinewachen der Polizeien der Länder oder an Ihre lokale Polizeidienststelle:

Onlinewachen der Polizeien der Länder (nach Bundesland sortiert)

Haben Sie eine Frage?

Zögern Sie nicht, uns zu den Themen Telematik, Informationssicherheit und Cybercrime zu kontaktieren.

Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

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