Spargesetz im Gesundheitswesen: Warum Datenschutz und IT-Sicherheit jetzt nicht zum Sparobjekt werden dürfen
07.08.2026 - Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und den angekündigten Änderungen der Vergütungssystematik stehen viele Arzt- und Psychotherapiepraxen vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Während Honorare künftig stärker gedeckelt werden und Einsparungen im ambulanten Bereich vorgesehen sind, warnt die daten-strom.Medical-IT-Services GmbH davor, ausgerechnet bei Datenschutz und IT-Sicherheit den Rotstift anzusetzen. Denn die Folgen eines Cyberangriffs können die kurzfristigen Einsparungen schnell um ein Vielfaches übersteigen.
Mit den aktuellen gesundheitspolitischen Entscheidungen werden die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapiepraxen deutlich schwieriger. Ein Teil der psychotherapeutischen Versorgung – insbesondere für Kinder, Jugendliche und bestimmte Patientengruppen – soll zwar weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Gleichzeitig sieht das Spargesetz jedoch umfangreiche Ausgabenbegrenzungen im ambulanten Bereich vor.
Nach den derzeitigen Planungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 verschiedene wichtige Zuschläge entfallen und die psychotherapeutische Versorgung vollständig in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden. Hinzu kommen weitere Budgetbegrenzungen, die insbesondere kleinere Praxen und halbe Kassensitze wirtschaftlich vor große Herausforderungen stellen können.
Steigende Kosten treffen auf begrenzte Vergütung
Während die Einnahmen vieler Praxen künftig stärker begrenzt werden, steigen die laufenden Betriebskosten kontinuierlich weiter.
Hierzu zählen unter anderem:
- Personalkosten,
- Mieten,
- Energiekosten,
- Investitionen in Digitalisierung,
- Telematikinfrastruktur,
- Datenschutz,
- Informationssicherheit
- sowie gesetzliche und regulatorische Anforderungen.
Viele Praxisinhaber werden deshalb gezwungen sein, ihre Ausgaben kritisch zu überprüfen.
IT-Sicherheit darf kein Sparobjekt werden
Bereits heute beobachtet daten-strom, dass einzelne Praxen vorsorglich überlegen, Wartungsverträge, Datenschutzleistungen oder Maßnahmen zur Informationssicherheit zu reduzieren. Diese Entwicklung sieht Geschäftsführer Thomas Klug mit großer Sorge.
„Ich warne ausdrücklich davor, notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit zurückzufahren. Datenschutz und Informationssicherheit sind keine freiwilligen Zusatzleistungen, sondern elementare Bestandteile einer verantwortungsvollen Praxisführung.“, erklärt Thomas Klug.
Gerade Arzt- und Psychotherapiepraxen verarbeiten täglich besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Gleichzeitig nimmt die Zahl professioneller Cyberangriffe auf medizinische Einrichtungen seit Jahren kontinuierlich zu.
© i-Stock bymuratdeniz: Die DSGVO gibt vor, dass ausreichend technische & organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit in den Praxen umgesetzt werden.
Die Folgekosten eines Cyberangriffs werden häufig unterschätzt
Kurzfristige Einsparungen können langfristig erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Thomas Klug betont: „Die Praxen müssen bei ihren Entscheidungen immer auch die finanziellen, haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Folgen einer unzureichenden IT-Sicherheit mit bedenken.“
Kommt es infolge mangelnder Schutzmaßnahmen zu einem erfolgreichen Cyberangriff, können neben erheblichen Betriebsunterbrechungen auch datenschutzrechtliche Konsequenzen, Schadenersatzforderungen oder Bußgelder drohen.
Auch Cyberversicherungen stellen klare Anforderungen
Viele Praxen verfügen heute über eine Cyberversicherung. Dabei wird häufig übersehen, dass Versicherungsverträge regelmäßig bestimmte Sicherheitsmaßnahmen voraussetzen.
Wer dauerhaft vereinbarte Obliegenheiten nicht erfüllt oder notwendige Sicherheitsstandards reduziert, riskiert im Schadenfall erhebliche Leistungseinschränkungen.
„Cyberversicherungen ersetzen keine IT-Sicherheit. Im Gegenteil: Die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen müssen dauerhaft eingehalten werden. Werden sie aus Kostengründen reduziert, kann dies den Versicherungsschutz gefährden“, so Thomas Klug.
Patientendaten brauchen auch künftig einen verlässlichen Schutz
Nach Auffassung von daten-strom darf die notwendige Konsolidierung der Gesundheitsausgaben nicht dazu führen, dass Praxen aus wirtschaftlichem Druck auf essenzielle Sicherheitsmaßnahmen verzichten müssen.
Insbesondere kleinere und wirtschaftlich stärker belastete Praxen benötigen ausreichend finanzielle Spielräume, um gesetzliche Anforderungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit dauerhaft erfüllen zu können.
Thomas Klug appelliert daher auch an die Politik: „Am Ende geht es nicht nur um die wirtschaftliche Situation der Praxen, sondern vor allem um den Schutz der Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten. Datenschutz und Informationssicherheit bieten kein Sparpotenzial. Die notwendigen Mindestmaßnahmen müssen dauerhaft finanziell abgesichert sein.“
daten-strom empfiehlt
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten Praxen ihre IT-Sicherheit nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in den sicheren Praxisbetrieb verstehen. Regelmäßige Wartung, Datensicherung, Mitarbeitersensibilisierung und technische Schutzmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, Cyberangriffe abzuwehren und den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.
Ihr IT-Team von daten-strom unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen bei der wirtschaftlichen und zugleich rechtskonformen Umsetzung von Datenschutz, Informationssicherheit und Cybersicherheit – damit notwendige Schutzmaßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen dauerhaft gewährleistet bleiben.
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