Software soll Praxen besser unterstützen – PVS-Anbieter können Rahmenvereinbarung unterzeichnen

12.4.2024 - Praxen sollen sich auf ihre Software verlassen können, wenn es um Leistung, Qualität und Transparenz geht. Die KBV hat dazu einen Katalog mit notwendigen Anforderungen veröffentlicht. PVS-Anbieter können ab sofort einen Vertrag mit der KBV abschließen und damit zeigen, dass ihr PVS diese Anforderungen erfüllt.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zeigt sich in einem Video-Interview „sehr optimistisch“, dass sich die Softwareanbieter für die Vereinbarung interessieren und auch bereit sind, sie zu unterschreiben. „Da sind Anforderungen dabei, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollten“, betont sie. Dazu gehöre zum Beispiel, dass Software-Updates online bereitgestellt werden oder Ansprechpartner erreichbar sind.

Wichtig für Praxen: Alle Praxisverwaltungssysteme (PVS) mit KBV-Vertrag sollen künftig auf der Internetseite der KBV veröffentlicht werden. Niedergelassene können sie auch an dem neuen Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ erkennen. Sobald der erste Vertrag geschlossen ist, werden die PraxisNachrichten berichten.

Unterstützung und transparente Kosten

Für Praxen bedeutet ein „PVS mit KBV-Vertrag“, dass dieses durch anwendungsübergreifende Funktionen eine komfortablere Unterstützung der Praxisabläufe bietet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die PVS-Anbieter außerdem, ihre Kosten transparent zu machen. Praxisinhaber wissen dann genau, was finanziell auf sie zukommt und wie lange die vereinbarten Preise gelten.

Auch wird die Praxis vom PVS-Anbieter über Installation und sicherheitskritische Einstellungen informiert. Darüber hinaus hat die Praxis einen Ansprechpartner und kann sich darauf verlassen, dass sich dieser innerhalb vereinbarter Servicezeiten um das Anliegen kümmert.

Für PVS-Anbieter freiwillig

Die Rahmenvereinbarung geht auf einen gesetzlichen Auftrag zurück (s. Infokasten). Sie ist für PVS-Anbieter freiwillig, hat aber auch für diese Vorteile, zum Beispiel sich transparent zu zeigen und für Kundenzufriedenheit zu sorgen.

„Es ist kein Geheimnis, dass die Praxen nicht immer mit ihren PVS-Systemen zufrieden sind“, sagt Steiner im Interview. So habe eine Befragung ergeben, dass fast die Hälfte der Praxen wöchentlich oder monatlich Probleme habe, wenn es um das PVS gehe. „Das sind so Dinge wie, dass es an Service mangelt oder dass der Preis nicht transparent ist, nicht klar ist, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden. Insofern war es aus unserer Sicht eben ganz wichtig, hier genau zu definieren, was ein gutes PVS ausmacht“, sagt sie.

KBV informiert und berät PVS-Anbieter

Die Softwarehäuser wurden von der KBV bereits informiert und auch zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Außerdem steht ein Beratungsteam aus KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen bereit, an das sich die PVS-Anbieter wenden können. Fragen und Antworten hat die KBV auch auf einer Themenseite im Internet zusammengestellt. Zudem wird es Online-Sprechstunden für die PVS-Anbieter geben.

Anforderungen an Praxisverwaltungssysteme

Jede Praxis muss sich auf ihre Software verlassen können. Funktioniert sie nicht einwandfrei, erschwert das den Praxisablauf und gefährdet schlimmstenfalls die Patientenversorgung. Nur zu funktionieren, reicht allerdings nicht aus. Die Software muss auch verlässlich und benutzerfreundlich sein und zu angemessenen sowie transparenten Preisen angeboten werden.

Die KBV hat dazu einen Auftrag vom Gesetzgeber erhalten: Eine Rahmenvereinbarung zu erstellen, die Leistungspflichten, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfristen von PVS-Anbietern gegenüber Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten regelt (§ 332b SGB V). Für PVS-Anbieter ist das Unterzeichnen freiwillig. Es hat aber auch für sie Vorteile, zum Beispiel sich transparent zu zeigen und sich dadurch von Konkurrenten abzuheben.

Alles Wichtige hat die KBV auf einer Themenseite zusammengestellt.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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