SMC-B- und eHBA-Karten: Fristverlängerung bis Ende Juni 2026
21.11.2025 - Die gematik hat die Frist für den Austausch von Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxisausweisen (SMC-B) mit RSA-Verschlüsselung verlängert. Beide Kartentypen bleiben nun bis zum 30. Juni 2026 gültig. daten-strom unterstützt Sie bei der rechtzeitigen Umstellung auf die neue Kartengeneration.
Ursprünglich sollten alle RSA-basierten eHBA- und SMC-B-Karten bereits zum 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit verlieren.
Aufgrund anhaltender Produktions- und Lieferengpässe bei den Kartenherstellern hat die gematik die Übergangsfrist nun um ein halbes Jahr verlängert. Damit können Praxen die betroffenen Karten noch bis 30. Juni 2026 einsetzen.
Was bedeutet das konkret für Ihre Praxis?
- Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) mit RSA-Zertifikaten bleiben bis 30. Juni 2026 gültig.
- Ab 1. Juli 2026 dürfen nur noch Ausweise mit ECC-basierten Zertifikaten genutzt werden – etwa für das Signieren von E-Rezepten oder anderen TI-Anwendungen.
- Kartenhersteller dürfen laut gematik bis 30. Juni 2026 keine Sperrungen der alten RSA-Ausweise veranlassen.
- Auch die gematik selbst wird keine Sperrung nicht ECC-fähiger SMC-B-Karten vor diesem Datum durchführen.
- Ab 1. Januar 2026 dürfen ausschließlich ECC-fähige Karten produziert und ausgegeben werden.
- Die ebenfalls betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals (gSMC-KT) dürfen noch bis 31. Dezember 2026 genutzt werden.
© Medisign: Heilberufsausweise der Generation 2.0 müssen ausgetauscht werden
Wichtiger Hinweis: Keine Verlängerung für Konnektoren
Für sogenannte „RSA-only“-Konnektoren gilt die Verlängerung nicht.
Hier bleibt der Austausch bis spätestens Ende 2025 verpflichtend, da eine technische Unterstützung über diesen Zeitpunkt hinaus nicht möglich ist.
Praxen, die noch RSA-basierte Konnektoren einsetzen, sollten den Wechsel frühzeitig einplanen – idealerweise auf ein modernes TI-Gateway.
Hintergrund der Entscheidung
Die Verlängerung geht auf wiederholte Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie mehrerer Landes-KVen zurück. Ein vollständiger Austausch sämtlicher betroffener TI-Komponenten bis Ende 2025 wäre aufgrund der Produktionsengpässe kaum umsetzbar gewesen und hätte zu erheblichen Versorgungsrisiken geführt.
Mit der neuen Frist soll ein geordneter und sicherer Übergang zur ECC-Verschlüsselung gewährleistet werden.
Ihr IT-Team von daten-strom informiert Sie fortlaufend über sicherheitsrelevante Änderungen und unterstützt Sie bei der rechtzeitigen Umstellung Ihrer TI-Komponenten.
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