Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video: Bewertungsausschuss hebt Einschränkungen im EBM auf
28.01.2025 - Nach der Öffnung der Videosprechstunde für Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zu Jahresbeginn hat der Bewertungsausschuss den EBM angepasst. Damit können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten rückwirkend zum 1. Januar entsprechende Gebührenordnungspositionen auch dann abrechnen, wenn der Kontakt mit dem Patienten per Video erfolgt.
Bislang waren bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Psychotherapie-Richtlinie (Kapitel 35 EBM) in der Videosprechstunde nicht erlaubt. Mit der Neufassung der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar ist dies obsolet. Ein unmittelbarer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist keine zwingende Voraussetzung mehr, bevor Psychotherapien durchgeführt und berechnet werden können.
EBM zum 1. Januar angepasst
Mit dem Beschluss im Bewertungsausschuss am Mittwoch haben KBV und GKV-Spitzenverband die entsprechenden Einschränkungen für die Abrechnung von Gebührenordnungspositionen im Videokontakt in den EBM-Abschnitten 35.1 (nicht antragspflichtige Leistungen), 35.2 (antragspflichtige Leistungen) und 35.3 (psychodiagnostische Testverfahren) sowie im Abschnitt 30.11 (neuropsychologische Therapie gemäß der Nr. 19 der Anlage I Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) aufgehoben. Der Beschluss gilt rückwirkend ab 1. Januar.
Damit sind jetzt fast alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie auch in einer Videosprechstunde möglich (siehe Infobox). Eine Ausnahme betrifft die Video-Gruppentherapie: Es dürfen weiterhin nur bis zu acht Teilnehmende plus maximal eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut sein.
Seit Jahresbeginn können nun auch die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik per Video durchgeführt werden, wenn aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht. Dabei wird empfohlen, dass insbesondere die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung persönlich in der Praxis stattfinden.
Videosprechstunde: Diese Leistungen können Praxen abrechnen
Weiterführende Informationen:
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300
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