Dr. Steiner: Digitalisierung braucht echten Mehrwert - Anhörung zu neuen Digitalisierungsgesetzen

Eine praxistaugliche Digitalisierung mit echtem Mehrwert bei gleichzeitigem Schutz des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses – das hat die KBV anlässlich der Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz am Mittwoch gefordert. Zugleich verlangte sie die Streichung der Sanktionen.

„Wir begrüßen grundsätzlich eine Digitalisierung, die die Versorgung besser macht, die Praxen entlastet und zusätzliche Kosten vermeidet“, versicherte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einer Pressemitteilung. Die im Digital-Gesetz vorgesehene Flexibilisierung der Telemedizin beispielsweise sei ein Schritt in die richtige Richtung. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten auch außerhalb der Praxis Videosprechstunden durchführen können.

Hersteller und Krankenkassen in die Pflicht nehmen

Demgegenüber würden immer noch keine Konsequenzen aus den Erfahrungen mit digitalen Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem elektronischen Rezept gezogen. „Stattdessen setzt der Gesetzgeber weiterhin auf Sanktionen gegen Praxen. Das war und bleibt der falsche Ansatz, der die Akzeptanz der Digitalisierung in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft keinesfalls verbessert hat und diese auch künftig nicht verbessern wird“, warnte Steiner.

Es sei außerdem wichtig, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, praxistaugliche und nutzerfreundliche Anwendungen bereitzustellen. Das werde für den Erfolg der elektronischen Patientenakte (ePA) mitentscheidend sein. Zudem sollten die Krankenkassen ihrer Pflicht nachkommen, ihre Versicherten über die ePA zu informieren. Steiner: „Ein Auslagern dieser Aufklärung in die Praxen sorgt bei den Kolleginnen und Kollegen für erheblichen Mehraufwand – angesichts der ohnehin knappen Arztzeit ist das untragbar.“

Sensible Patientendaten vor Krankenkassen schützen

Im Rahmen des geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Krankenkassen befähigt werden, Daten ihrer Versicherten zu verarbeiten und sie auf individuelle Gesundheitsrisiken wie seltene Erkrankungen oder mögliche schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen durch die Arzneimitteltherapie hinzuweisen.

„Das ist ein klarer Eingriff in die Therapiehoheit von Ärzten und Psychotherapeuten und beschädigt das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis“, kritisierte Steiner. „Die medizinische und therapeutische Heilbehandlung ist eine originär ärztliche Aufgabe – und das muss sie unter allen Umständen bleiben.“

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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