BvD e. V. warnt vor pauschalen Ausnahmen im Datenschutz

21.07.2026 - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor Forderungen, den Datenschutz durch pauschale Ausnahmen für Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie vermeintlich „risikoarme“ Datenverarbeitungen zu vereinfachen. daten-strom ist Mitglied im BvD und teilt die Einschätzung des Vorstands uneingeschränkt: Datenschutz braucht Fachkunde, Augenmaß und praxistaugliche Lösungen – keine pauschale Deregulierung.

Die aktuelle Diskussion um eine vermeintliche „Vereinfachung“ des Datenschutzes wird vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. kritisch bewertet. Insbesondere Forderungen nach pauschalen Ausnahmen für Vereine, kleine und mittlere Unternehmen oder sogenannte „risikoarme“ Datenverarbeitungen sieht der Verband als gefährlich an.

Nach Auffassung des BvD würden solche Ansätze nicht zu echter Entlastung führen, sondern neue Rechtsunsicherheiten schaffen und den Schutz personenbezogener Daten schwächen. Gerade dieser Schutz ist jedoch eine wichtige Grundlage für Vertrauen in digitale Prozesse, Unternehmen und staatliche Institutionen.

Datenschutzbeauftragte entlasten Unternehmen – sie sind kein Bürokratieproblem

BvD-Vorsitzender Thomas Spaeing kritisiert die aktuellen Pläne deutlich: "Die Bundesregierung verspricht Bürokratieabbau im Datenschutz, schlägt aber keine tragfähigen Maßnahmen zur Arbeitseinsparung oder Prozessbeschleunigung vor. Stattdessen sollen die fachkundigen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen reduziert werden, also die Personen, die Unternehmen bei der Bürokratiebewältigung helfen können. Uns verschließt sich die Logik hinter diesem Handeln“, so Thomas Spaeing.

Besonders kritisch sieht der BvD die Absicht, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu reduzieren. Gerade sie unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutzanforderungen zu verstehen, Risiken zu erkennen und rechtskonforme Prozesse aufzubauen.

daten-strom teilt diese Einschätzung ausdrücklich. Aus unserer Beratungspraxis im Gesundheitswesen wissen wir: Datenschutzbeauftragte sind keine zusätzliche Belastung, sondern ein wichtiger Schutz- und Beratungsfaktor für Einrichtungen, Mitarbeitende und Patient.

DSGVO: Schutzstandard statt Innovationsbremse

Die Datenschutz-Grundverordnung wird in politischen Debatten häufig als Hindernis für Digitalisierung und Innovation dargestellt. Diese Sichtweise greift aus Sicht des BvD zu kurz.

Thomas Spaeing betont: „Der Datenschutz ist vielmehr sogar eine Grundlage für eine funktionierende Demokratie.

Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern Ausdruck von Verantwortung. Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass ihre Gesundheitsdaten geschützt werden – unabhängig davon, ob sie in einer großen Einrichtung, einer kleinen Praxis oder bei einem digitalen Dienst verarbeitet werden.

Pauschale Ausnahmen schaffen neue Risiken

Der BvD warnt insbesondere davor, bestimmte Gruppen oder Datenverarbeitungen pauschal aus Datenschutzpflichten herauszunehmen.

Auch kleine Organisationen können sensible Daten verarbeiten. Das gilt beispielsweise für Vereine, aber auch für kleinere Unternehmen und medizinische Einrichtungen. Eine Mitgliederliste, Patientendokumentation oder Kontaktliste kann Informationen enthalten, die bei einem Missbrauch erhebliche Folgen für Betroffene haben.

Für kleine und mittlere Unternehmen wäre eine Reduzierung der Datenschutzbeauftragten nach Einschätzung des BvD ebenfalls kein echter Bürokratieabbau. Vielmehr könnten Haftungs- und Bußgeldrisiken steigen. Der Datenschutzbeauftragte berät Unternehmensleitungen und Mitarbeitende, Kunden und Interessenten im Datenschutz. Eine Reduzierung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Risiko für den Mittelstand.

Besonders relevant für Arzt- und Psychotherapiepraxen

Für Arzt- und Psychotherapiepraxen ist diese Debatte von besonderer Bedeutung. In medizinischen Einrichtungen werden täglich besonders schützenswerte Gesundheitsdaten verarbeitet.

Gleichzeitig nehmen Digitalisierung, Cloud-Dienste, Telematikinfrastruktur, KIM, ePA und KI-Anwendungen weiter zu. Praxen benötigen daher mehr Datenschutzkompetenz – nicht weniger.

Gerade bei Themen wie:

  • Künstliche Intelligenz in der Dokumentation,
  • Cloud-Diensten,
  • Drittlandübermittlungen,
  • digitalen Patientenakten,
  • Kommunikation mit Patienten:Innen,
  • IT-Sicherheitsvorfällen
  • und Datenschutzverletzungen

ist fachkundige Beratung entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern.

© i-Stock bymuratdeniz: Die DS-GVO ist ein Schutzstandard und ein Eckpfeiler der Demokratie, anstatt ein Hindernis.

KI, Drittlandtransfer und digitale Souveränität erhöhen den Beratungsbedarf

Der BvD weist zudem darauf hin, dass Datenschutzkompetenz künftig noch stärker gefordert sein wird.

Beim Datentransfer in die USA bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten. Unternehmen müssen prüfen können, ob und unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten außerhalb Europas verarbeitet werden dürfen.

Auch die Einführung von Künstlicher Intelligenz stellt Unternehmen und Praxen vor neue rechtliche, organisatorische und technische Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte helfen dabei, Risiken zu bewerten, Verantwortlichkeiten zu klären und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Hinzu kommt das Thema digitale Souveränität: Die Abhängigkeit von fremder Hard- und Software sowie internationalen Cloud-Diensten kann für Unternehmen und Einrichtungen ein erhebliches Betriebs- und Datenschutzrisiko darstellen.

BvD fordert praxisnahe Reformen statt Polemik

Der BvD spricht sich nicht gegen Bürokratieabbau aus. Im Gegenteil: Der Verband fordert praxistaugliche und fachlich fundierte Lösungen, die Unternehmen tatsächlich entlasten und gleichzeitig den Schutz der Betroffenen wahren.

Dazu bietet der Verband seine Expertise an und lädt zu einem Dialog mit Politik, Wirtschaft, Aufsichtsbehörden und Zivilgesellschaft ein.

Wir brauchen keine Deregulierung, sondern kluge Lösungen, die Datenschutz und Innovation verbinden. Der BvD steht bereit, hier konstruktiv mitzuwirken“, so Thomas Spaeing.

daten-strom unterstützt die Position des BvD

Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. unterstützt daten-strom die Position des BvD ausdrücklich.

Aus unserer Sicht gilt: Datenschutz darf nicht auf pauschale Ausnahmen reduziert werden. Notwendig sind klare Regeln, fachkundige Beratung und praxistaugliche Umsetzungshilfen – besonders dort, wo sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

daten-strom empfiehlt

Ihr IT-Team von daten-strom unterstützt Arzt- und Psychotherapiepraxen bei Datenschutz, Informationssicherheit, KI-Bewertung und der praxisnahen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

Quelle: BvD e. V.

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