Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden verlängert

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Da diese noch nicht zur Verfügung stehen, müssen Praxen die Daten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfassen, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis war.

GOP 01444 für unbekannte Patienten

Praxen rechnen in diesen Fällen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 (10 Punkte) für den Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen.

Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2023, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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