Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sollen ihre Patienten künftig auch außerhalb ihrer Praxisräume telemedizinisch betreuen können. Die Vertreterversammlung der KBV hat dazu am Montag entsprechende Eckpunkte beschlossen und Rahmenbedingungen definiert, unter denen mobiles Arbeiten möglich sein soll.
Eine kostendeckende Finanzierung der Telematikinfrastruktur für alle Praxen hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erneut mit Nachdruck gefordert. Die von Politik und Kassen angestrebten Einsparungen dürften nicht zulasten der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gehen, warnte sie im Video-Interview.
Die Störungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Cyberattacke auf den IT-Dienstleister BITMARCK sind offenbar behoben. Wie das Unternehmen mitteilte, werden die AU-Daten wieder elektronisch verarbeitet. Von der Störung waren rund 80 Krankenkassen betroffen, für die BITMARCK als Dienstleister tätig ist.
Der geplante europäische Gesundheitsdatenraum darf aus Sicht von KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis stören. Patientinnen und Patienten müssten darauf vertrauen können, dass die Daten an niemanden weitergereicht würden, wenn sie das nicht wünschten, forderte Hofmeister in einem Video-Interview.
Keine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur sehen die Vorstände von KBV und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung. In einer gemeinsamen Erklärung teilten sie am heutigen Donnerstag mit, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den neuen Monatspauschalen gescheitert sind.
Für die Ausgabe von Praxisausweisen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur gelten ab dem 3. April neue Sicherheitsanforderungen. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die eine neue oder eine Folge-SMC-B-Karte beantragen, müssen dann ein sogenanntes sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. Dies fordert die gematik.