Krankschreibungen und Rezepte elektronisch ausstellen: Hinweise für Praxen zur schrittweisen Umstellung

Arztpraxen müssen auch über den 1. Januar hinaus Krankschreibungen und Rezepte auf Papier ausstellen können, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU und das eRezept noch nicht zur Verfügung stehen. Die KBV rät den Ärzten, schnellstmöglich auf die neuen digitalen Verfahren zu wechseln und die Software-Updates für beide Anwendungen zu installieren.

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