Neue EBM-Regelung: Psychotherapeuten können Videosprechstunde ab Juli flexibler einsetzen
Die Videosprechstunde in der Psychotherapie kann ab 1. Juli flexibler eingesetzt werden. Die Obergrenze von 30 Prozent gilt dann - mit einer Ausnahme - für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie, sodass einzelne Leistungsbereiche bei Bedarf öfter per Video stattfinden können. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen geeinigt.