Psychotherapeuten dürfen ab Januar psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen
Ab 1. Januar dürfen auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Ihre Leistungen rechnen sie wie Vertragsärzte über den EBM ab, der dazu angepasst wird.