Zum 1. Juli dieses Jahres sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten per Gesetz dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) in der Versorgung zu unterstützen. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt dabei auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Es gilt, diesen rechtzeitig zu beantragen.
Die elektronische Patientenakte steht im Fokus einer Online-Veranstaltung am 21. April, zu der die gematik niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einlädt. Die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur will Praxen damit die Möglichkeit bieten, sich vor der Einführung der digitalen Akte zu informieren.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollten rechtzeitig einen elektronischen Heilberufsausweis bestellen. Dieser ist unter anderem für die elektronische Patientenakte und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig – beide starten in den nächsten Monaten.
Virenschutz, Datenschutz, sichere Kommunikationswege: Zur IT-Sicherheit in der Praxis bietet die KBV ab sofort eine zertifizierte Online-Fortbildung an. Ärzte und Psychotherapeuten können damit die Regelungen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie kennenlernen und zugleich Fortbildungspunkte sammeln.
Nach den gescheiterten Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband zu mehreren Vergütungsfragen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Entscheidung zur elektronischen Patientenakte getroffen. Damit steht jetzt fest, welche Tätigkeiten bezüglich der digitalen Akte honoriert werden.
Dass eine Datensicherung für die Psychotherapeut*innen kein „Nice to Have“ ist, sondern eine absolute Notwendigkeit darstellt, dürfte niemanden mehr überraschen. Dieser Beitrag möge Ihr Bewusstsein für die Notwendigkeit einer professionellen Datensicherung steigern und anregen, das eigene Backup auf den Prüfstand zu stellen. Der Beitrag stellt nur allgemeine Empfehlungen dar und ist keine rechtsverbindliche Beratung.