Ab 1. Juli Pflicht: Elektronische Patientenakte erfordert eHBA

Zum 1. Juli dieses Jahres sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten per Gesetz dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) in der Versorgung zu unterstützen. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt dabei auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Es gilt, diesen rechtzeitig zu beantragen.

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EBA legt Vergütung zur ePA fest - Weiterhin keine Entscheidung zu Hygienekosten und Gesundheits-Apps

Nach den gescheiterten Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband zu mehreren Vergütungsfragen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Entscheidung zur elektronischen Patientenakte getroffen. Damit steht jetzt fest, welche Tätigkeiten bezüglich der digitalen Akte honoriert werden.

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Datensicherung sicher & regelmäßig

Dass eine Datensicherung für die Psychotherapeut*innen kein „Nice to Have“ ist, sondern eine absolute Notwendigkeit darstellt, dürfte niemanden mehr überraschen. Dieser Beitrag möge Ihr Bewusstsein für die Notwendigkeit einer professionellen Datensicherung steigern und anregen, das eigene Backup auf den Prüfstand zu stellen. Der Beitrag stellt nur allgemeine Empfehlungen dar und ist keine rechtsverbindliche Beratung.

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