G-BA: Krankschreibung per Video künftig bei allen Versicherten

Die Krankschreibung per Videosprechstunde wird ausgeweitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu einen gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale‐Versorgung‐und‐Pflege‐Modernisierungsgesetz umgesetzt. Künftig soll grundsätzlich allen Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde ausgestellt werden können, bislang gilt die Regelung nur für praxisbekannte Personen.

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AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.

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