Eine komplette Refinanzierung der bei Einführung der Telematikinfrastruktur entstandenen Kosten hat die Vertreterversammlung der KBV gefordert. Es sei vollkommen unzumutbar, dass den Vertragsärzten „neben einer unerbetenen Rolle als Beta-Tester der nicht ausgereiften Technologie auch noch erhebliche Kosten aufgebürdet werden“.
Die Krankschreibung per Videosprechstunde wird ausgeweitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu einen gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale‐Versorgung‐und‐Pflege‐Modernisierungsgesetz umgesetzt. Künftig soll grundsätzlich allen Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde ausgestellt werden können, bislang gilt die Regelung nur für praxisbekannte Personen.
Die KBV hat an die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten appelliert, die IT-Sicherheit ernst zu nehmen. Denn die Praxen würden zunehmend von Hackern bedroht, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem Video-Interview.
Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.
Der Bewertungsausschuss hat verschiedene Detailänderungen im EBM beschlossen. Sie betreffen die Beratung zum nichtinvasiven Pränataltest, die Authentifizierung bei der Videosprechstunde, das Aufklärungsgespräch beim Mammographie-Screening, die Lumbalpunktion und die Kryokonservierung.
Um digitale AU-Bescheinigungen zu unterzeichnen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Wer den Ausweis bereits bestellt, aber noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise den Praxisausweis (SMC-B) für die Signatur nutzen. Eine fristgerechte Umstellung auf die eAU ist dann trotzdem bereits möglich.