Neue Fortbildung zur IT-Sicherheit online

Virenschutz, Datenschutz, sichere Kommunikationswege: Zur IT-Sicherheit in der Praxis bietet die KBV ab sofort eine zertifizierte Online-Fortbildung an. Ärzte und Psychotherapeuten können damit die Regelungen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie kennenlernen und zugleich Fortbildungspunkte sammeln.

Die Fortbildung „IT-Sicherheit in der Praxis“ ist im Fortbildungsportal der KBV verfügbar (Anmeldung erforderlich). Sie informiert ausführlich über die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit. Außerdem stellt sie die Anforderungen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie vor (die PraxisNachrichten berichteten; siehe unten).

Zehn Fragen zur IT-Sicherheit
Bei der anschließenden Prüfung sind zehn Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Themen sind zum Beispiel Verantwortlichkeiten für die IT-Sicherheit und welche Anforderungen in welchen Praxen grundsätzlich umgesetzt werden müssen.

Zwei CME-Punkte
Für eine Fortbildung sollten Ärzte und Psychotherapeuten ungefähr 45 Minuten einplanen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie zwei CME-Punkte.

Bei Teilnehmern, die der elektronischen Punkteübermittlung zugestimmt haben, werden die Punkte automatisch an die zuständige Ärztekammer übertragen. Hierfür muss vor Beginn der Fortbildung die einheitliche Fortbildungsnummer hinterlegt werden.

Wer die Möglichkeit der elektronischen Punkteübermittlung nicht hat oder nutzen will, kann die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Prüfung unter „Mein Konto“ herunterladen.

So gelangen Sie zum Fortbildungsportal
Das Fortbildungsportal der KBV ist ein Angebot für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen. Um sich anmelden zu können, muss der genutzte Computer mit dem Sicheren Netz verbunden sein, zum Beispiel über die Telematikinfrastruktur.

Die Anmeldung im Fortbildungsportal erfolgt mit persönlichen Zugangsdaten, die die Kassenärztliche Vereinigung vergibt. Gegebenenfalls ist von dieser auch eine Freischaltung für das Fortbildungsportal erforderlich.

IT-Sicherheitsrichtlinie und Online-Plattform
Hintergrund der IT-Sicherheitsrichtlinie ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, in dem die KBV mit der Erstellung einer solchen Richtlinie beauftragt wurde. Anfang Januar ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach Paragraf 75b SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung in Kraft getreten.

Die Anforderungen sind schrittweise zu erfüllen. Erste Schritte – zum Beispiel aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen oder den Internet-Browser so einzustellen, dass er keine vertraulichen Daten speichert – müssen Praxen bis 1. April 2021 realisieren. Wird eine bestimmte IT-Komponente nicht genutzt, müssen auch die entsprechenden Vorgaben nicht umgesetzt werden.

Unterstützung für Praxen
Die KBV informiert auf einer Themenseite über die wichtigsten Punkte und bietet ein Video für den ersten Einstieg. Sämtliche Anforderungen, ausführliche Informationen und Erläuterungen sowie Umsetzungshinweise stehen auf einer Online-Plattform zur IT-Sicherheitsrichtlinie bereit.

Dort können Ärzte und Psychotherapeuten auch Musterdokumente herunterladen. Hierzu gehören beispielsweise ein Muster-Netzplan und eine Muster-Richtlinie für Mitarbeiter zur Nutzung von mobilen Geräten.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02191 46127-0

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