Mit elektronischem Heilberufsausweis auf weitere TI-Anwendungen vorbereiten

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollten rechtzeitig einen elektronischen Heilberufsausweis bestellen. Dieser ist unter anderem für die elektronische Patientenakte und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig – beide starten in den nächsten Monaten.
Für einige Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 bereits Pflicht, weitere kommen in diesem Jahr hinzu. Darüber hinaus können sich Ärzte und Psychotherapeuten mit dem eHBA in der digitalen Umgebung identifizieren, etwa um Zugang zu besonders geschützten Daten oder Diensten zu erhalten.
Der Bestellprozess des eHBA ist besonders gesichert. Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann. Vom Antrag bis zur Lieferung dauert es nach Angaben der Bundesärztekammer zwischen 15 und 20 Werktage. Ärzte und Psychotherapeuten sollten den Ausweis deshalb rechtzeitig bestellen.
Für diese Anwendungen ist der eHBA notwendig
Bei einigen Anwendungen setzt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen eHBA voraus: Das betrifft neben der elektronischen Patientenakte (ePA) das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan.
Beim elektronischen Arztbrief, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem elektronischen Rezept wird der eHBA für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt.
Kosten werden zur Hälfte erstattet
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
So erhalten Sie Ihren eHBA
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern.
Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag ein Identifizierungsverfahren (z. B. Postident) durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen.
Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden.
Dafür benötigen Sie einen eHBA
- Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier.
- Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar.
- Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er kann damit Zugang zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern erhalten.
- Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen.
- Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz.
Weiterführende Informationen
Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02191 46127-0