eAU ist übergangsweise auch mit der SMC-B nutzbar

Um digitale AU-Bescheinigungen zu unterzeichnen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Wer den Ausweis bereits bestellt, aber noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise den Praxisausweis (SMC-B) für die Signatur nutzen. Eine fristgerechte Umstellung auf die eAU ist dann trotzdem bereits möglich.

Übergangsregelung für die eAU
Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient*innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Sind sie bis zum Start der eAU am 1. Oktober 2021 noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet, gilt eine Übergangsregelung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt hatten.

Noch bis zu 31. Dezember 2021 können Praxen das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Auch in punkto Signatur gibt es eine Übergangslösung, so dass auch ohne eHBA bereits auf die eAU umgestellt werden kann.

Längere eHBA-Lieferzeiten
Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation. Wer bereits einen eHBA bestellt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise die SMC-B zum Unterschreiben nutzen. Über eine SMC-B verfügen alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Aufgrund des sehr hohen eHBA-Bestellaufkommens in den verschiedenen Heilberufsgruppen - neben (Zahn-)Ärztinnen/Ärzten auch Psychotherapeut*innen und Apotheker*innen - kommt es bei medisign aktuell zu längeren Lieferzeiten. Dank der Übergangsregelung müssen sich eHBA-Antragsteller*innen keine Sorgen machen, wenn sie zum eAU-Start noch keinen Ausweis erhalten haben.

Technische Ausstattung für die eAU
Trotz Übergangsregelung ist es ratsam, die Praxis zügig auf die eAU vorzubereiten. Als technische Ausstattung ist neben dem eHBA mindestens ein TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) erforderlich. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektor-Anbieter bereitstellen. Außerdem sei ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Damit Praxen die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Laut KBV gibt es derzeit 34 von der gematik zugelassene Anbieter. Dazu zählt auch der medisign-Gesellschafter Deutsches Gesundheitsnetz (DGN). Der Dienst DGN KIM wird in Kooperation mit zehn verschiedenen Praxissoftware-Herstellern angeboten, u. a. InterData Praxiscomputer GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE). Die Bestellung erfolgt direkt beim Anbieter.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: medisign
Weitere Infos hier: 02191 46127-0

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