Die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie werden gravierende Folgen für die Wirtschaft haben. Auch die Praxen stehen unter Druck, zum Beispiel weil der Umsatz mit Privatversicherten zurückzugehen droht. Wie sieht es mit den Umsätzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Und welche finanziellen Hilfen gibt es?
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen wegen einer Krankschreibung ab Montag wieder in die Arztpraxis kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute gegen die Stimmen der Ärzteschaft die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert. Damit endet die Sonderregelung am 19. April.
Die Vorbereitungen für die Einführung der Systemischen Therapie im Sommer dieses Jahres laufen auf Hochdruck. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die das Verfahren anbieten wollen, können bereits eine Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Die Psychotherapie-Vereinbarung wurde angepasst.
Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie werden für alle Fachgruppen ausgeweitet. Psychotherapeuten und Ärzte können ihre Patienten jetzt öfter und länger auch telefonisch betreuen.
Heilmittel wie Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie können auch per Video von Therapeuten durchgeführt werden. Ärzte verordnen sämtliche Heilmittel wie gewohnt auf den Formularen 13, 14 oder 18 – je nachdem, welche Maßnahme für den Patienten medizinisch notwendig ist.
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten können mit Ausgleichszahlungen für Umsatzeinbußen infolge der Coronavirus-Krise rechnen. Die Bundesregierung hat heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem finanzielle Verluste abgefedert werden sollen. Es soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden.