Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Entwurf für die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen vorgestellt. Der Bundesverband Gesundheits-IT wertet dies als ersten Schritt, dem nun weitere folgen müssen.
Gesetzlich, organisatorisch und technisch durchdachte und ausgereifte Lösungen in sämtlichen Bereichen der Digitalisierung hat Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), beim heutigen Online-Treffen der Mitglieder der Vertreterversammlung gefordert.
Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die Datenautobahn im Gesundheitswesen „Telematik“ wird weiter ausgebaut. Nun steht für viele Praxen das Software-Update des Konnektors zum E-Health-Konnektor an und der Weg wird frei für weitere Anwendungen in der TI wie z. B. die elektronische AU und der Kommunikationsdienst „KIM“.
In den vergangenen Wochen ist die Nachfrage nach elektronischen Heilberufsausweisen der 2. Generation (eHBA G2) immens gestiegen. Mittlerweile ist medisign bei allen (Landes-)Apothekerkammern sowie bei fast allen (Landes-)Ärzte- und Zahnärztekammern als Anbieter gelistet. Schon bald wird der medisign eHBA deutschlandweit erhältlich sein.
Die KBV macht sich weiter für eine Verschiebung des Starttermins der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stark. Es müsse sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die erforderlichen Daten technisch annehmen können.