eAU: KBV drängt auf neuen Starttermin

Wenn Ärzte, die im ersten oder zweiten Quartal 2021 von ihren Herstellern die nötige Technik bekämen, verpflichtet würden, die AUBescheinigung an die Krankenkassen zu übermitteln, dann müsse auch jede Krankenkasse diese annehmen können, forderte KBVVorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem Video-Interview. Aber das sei nicht „ganz sichergestellt“.

Kriedel: Die Frist macht vielen Praxen Sorge
Die Frist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mache vielen Praxen große Sorgen, sagte Kriedel. Denn es sei nicht sicher, dass alle Hersteller die erforderlichen Komponenten rechtzeitig bereitstellten. So gebe es Lieferschwierigkeiten bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA), weil eine hohe Anzahl produziert werden müsse. Auch das Konnektor-Update müsse von den Herstellern in den Praxen eingespielt werden.

Außerdem benötigten Praxen für die sichere Übermittlung der AU-Daten einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM), erläuterte Kriedel. Mit dem KIM-Dienst der KBV „kv.dox“ werde Mitte/Ende November zumindest ein zweiter Dienst auf dem Markt verfügbar ein. Dies hätte den Vorteil, dass der Arzt auswählen könne.

Alle diese Dinge müssten zum 1. Januar vorliegen, „sonst kann der Arzt keine elektronische AU in die TI und damit auf einen Server der Krankenkasse schicken“, sagte Kriedel. „Das macht große Sorgen und deshalb haben wir auch beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon interveniert und auf eine Verschiebung hingedrängt, weil die Technik noch nicht vorliegt.“

Das BMG hatte zwischenzeitlich die Möglichkeit eingeräumt, die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen bis zum 30. September des nächsten Jahres auszusetzen, wenn die Technik noch nicht vorhanden ist. Dies würde eine schrittweise Einführung ab Januar 2021 bedeuten.

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Übergangsregelung ohne Einschränkungen
Aufgrund der Probleme fordert die KBV, die Übergangsregelung ohne Einschränkungen bis Ende September 2021 gelten zu lassen. Bis dahin müsse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „generell papierbasiert“ ausgestellt werden, egal ob die Praxis die technischen Voraussetzungen habe, betonte Kriedel und fügte hinzu: Im Gesetz stehe, dass „der Papierausdruck auch für nächstes Jahr juristisch verbindlich“ sei.

Denn nach den Plänen des Gesetzgebers zur Einführung der eAU ist der Arzt ohnehin zunächst weiterhin verpflichtet, die Durchschläge für den Patienten auszudrucken. „Der Patient bekommt ein Exemplar für sich selbst und ein weiteres zur Weiterleitung an den Arbeitgeber“, sagte Kriedel und forderte: Nötig sei eine komplett elektronische Meldung.

SMC-B-Karten übergangsweise auch ohne eHBA erhältlich
Im Zusammenhang mit Problemen bei der Auslieferung von elektronischen Heilberufsausweisen wies Kriedel auf ein anderes Problem hin, dass die KBV zwischenzeitlich lösen konnte.

Nach den neuen Regeln des Patientendaten-Schutz-Gesetzes dürfen Ärzte und Psychotherapeuten die SMC-B-Karten künftig nur noch bestellen, wenn sie einen eHBA besitzen.

Die KBV konnte beim BMG eine Lösung durchsetzen, nach der Ärzte und Psychotherapeuten übergangsweise den Praxisausweis auch ohne eHBA erhalten. Für die Bestellung reicht der Nachweis darüber aus, dass ein eHBA beantragt wurde. Die Regelung gilt bis zum Ende des 1. Quartals 2021. Die SMC-B-Karte wird für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur benötigt.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02191 46127-0

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