Die technische Praxisausstattung

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die damit verbundenen Nutzung der elektronischen Anwendungen erfordert die Anschaffung neuer technischer Komponenten.

TI-Konnektor

Die Anbindung erfolgt über einen Konnektor. Dieser ähnelt einem DSL-Router und ist die steuernde Komponente bei der Datenübertragung zwischen eHealth-Kartenterminal, Praxis IT-System und der Telematikinfrastruktur (TI).

Der Konnektor stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, über das die elektronischen Anwendungen völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet nutzbar sind. Dank moderner Verschlüsselungstechnologien bietet der Konnektor ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit. Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, muss der Konnektor von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden.

Weiterführende Informationen:
Der secunet konnektor – leistungsstarker Zugang in die Telematikinfrastruktur

eHealth-Kartenterminal (eHKT)

In Zuge der Telematikinfrastruktur ist auch die Neuanschaffung eines speziellen Kartenterminals notwendig. Dieses muss ebenfalls von der gematik zugelassen und durch das BSI zertifiziert sein.

Mit diesem eHealth-Kartenterminal werden die elektronische Gesundheitskarte, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarten eingelesen sowie eine schnelle Identifizierung von Arzt, Praxis und Patient ermöglicht.

Praxis- oder Institutionskarte

Jede Praxis benötigt zum TI-Installationszeitpunkt einen aktivierten Praxisausweis (SMC-B). Mit diesem Ausweis authentisiert sich Ihre Praxis gegenüber den Diensten der TI.

Bestellen können Sie diesen unter anderem bei unserem Kooperationspartner medisign. Wir empfehlen Ihnen, den Ausweis aus Kostengründen erst dann zu bestellen, sobald der TI-Installationstermin für Ihre Praxis feststeht.

Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Chipkarte für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe und ersetzt die bisherigen Papierausweise.

Der Ausweis dient der Authentifizierung als Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppe und zeitgleich als Werkzeug für den Austausch verschlüsselter Nachrichten und Erstellung rechtssicherer elektronischer Unterschriften, die sogenannte „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES).

Bei der technischen Aufrüstung Ihrer Praxis unterstützen wir Sie gern.