KIM: Kommunikation im Medizinwesen

Künftig soll ein Großteil des Informationsaustausches zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken oder Pflegeinrichtungen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) laufen. Aufgrund der Ersatzvorname des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) vom 27.06.23 ist beschlossen worden, dass KIM von jeder niedergelassenen Praxis funktionsfähig und sicher vorgehalten werden muss.

Mit KIM bieten wir niedergelassenen Ärzten*Innen und Psychotherapeuten*Innen einen eigenen KIM-Dienst an, welcher vor Kurzem von der Gematik zugelassen wurde.

gematik Fachportal: Zulassungen und Bestätigungen

Sie können über unserem KIM-Dienst mit allen Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern kommunizieren, die KIM verwenden, egal von welchem Anbieter. Denn KIM von daten-strom passt zu vielen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren.

Welche Vorteile bietet KIM?

KIM ermöglicht den Austausch zwischen den Leistungserbringern mittels sicherer E-Mail innerhalb der Telematik. D. h. die Praxen können KIM für den Versand von eArztbriefen, Befunden, Anträgen, weiteren individuellen Dokumenten mit oder ohne Patientenbezug nutzen. Mittels der eNachricht-Funktion können Sie auch Mails ohne Anhang versenden.

Folgende Dokumente können Praxen via KIM schicken:

  • Befunde (Labordaten, Röntgenbilder)
  • Arztbriefe
  • Heil- und Kostenpläne
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Abrechnungen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

KIM auch ist eine wichtige Voraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nach der Vorgabe im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (§ 295 Abs. 1 SGB V) sollen die Patienten*Innen nicht mehr ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen, sondern die Leistungserbringer die eAU an die Krankenkasse übermitteln. Das geschieht aus dem PVS (Praxisverwaltungssystem)  heraus über die Telematik mittels KIM und dadurch wird das Formular Muster 1 nur noch in Ausnahmefällen (bei Störungen etc.) im Rahmen des Ersatzverfahrens notwendig.

Siehe auch Muster eAU für den Arbeitgeber und Muster eAU für die Krankenkasse.

Eine Patienteninformation von der KBV könnte in der Kommunikation mit dem Versicherten hilfreich sein, um diese über das Verfahren aufzuklären.

eArztbrief

Der eArztbrief ersetzt den postalischen Brief mit Untersuchungsergebnisse, Entlassbrief etc. und die strukturierten Daten können direkt in das PVS zugeordnet werden. Wichtig zu wissen ist, dass der eArztbrief vor dem Versand vom Leistungserbringer signiert werden muss.

eNachricht

Die eNachricht kann ohne Patientenbezug versendet werden, um sich zwischen den Leistungserbringern direkt auszutauschen oder eine Rundmail zum nächsten Qualitätszirkel zu organisieren. Eine Signierung der eNachricht ist nicht erforderlich.

Verzeichnisdienst

Wenn Sie eine KIM-Mailadresse erhalten haben, dann wäre nach der Registrierung diese Mailadresse im allgemeinen Verzeichnis der Telematik eingetragen. Das ist quasi das „Adressbuch“ aller Praxen die KIM realisiert haben. Über diesem Wege können Sie gefunden werden oder auch KIM-Mailadressen suchen und Nachrichten an diese versenden.

Im Adressbuch findet sich neben dem Namen auch die vollständige Adresse, Fachgebiet, ggf. Spezialisierung, KIM-Mailadresse und die BSNR wieder.

Mit eingebauter Sicherheit

KIM-Nachrichten werden nur über die Telematik versendet. Ein Senden und Empfangen außerhalb der TI ist nicht möglich. Somit genießt dieser Maildienst den Schutzzaun der Telematik und darüber hinaus wird nicht nur die Verbindung verschlüsselt, sondern auch die Mail samt Metadaten inkl. dem Mailinhalt plus Anlagen. Wir sprechen auch von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Eine Signatur bestätigt die Echtheit des Absenders und die Unveränderlichkeit der Inhalte.

Bitte bedenken Sie, dass eine normale Mail oder ein Fax mit personenbezogenen Daten von Patienten nicht datenschutzkonform ist. Alternative wäre hier KIM oder der briefliche Postversand zu nennen.

KV-Abrechnung versenden

Die KVen haben angekündigt, dass auch baldmöglichst die KV-Abrechnung und auch die Test-Abrechnung direkt aus dem Primärsystem heraus versendet werden soll. Der ein oder andere unter Ihnen kennt möglicherweise schon die sogenannte „1-Klick-Abrechnung“ aus früheren Technologien wie z. B. KV-Safenet. D. h. ein umständliches Hochladen der Abrechnungsdatei auf das KV-Portal würde entfallen. So würden Login-Probleme auf dem KV-Portal umgangen, denn gerade zum Quartalsende kommt es immer wieder zu Engpässen, sodass das betreffende KV-Portal überlastet ist.

Weitere Einsatzmöglichkeiten von KIM

Wünschenswert wäre auch der digitale Versand via KIM des Antrags auf Psychotherapie und die entsprechenden Zusagen. Außerdem könnte der Konsiliarbericht vom Konsiliararzt bzw. -ärztin an die Praxis versendet werden. Vorteil wäre außerdem, dass der Konsiliarbericht digital signiert wird, um ihn ggf. revisionssicher im PVS abzuspeichern. Ein Ausdruck des Konsiliarberichtes wäre nicht erforderlich bzw. würde an Beweiskraft verlieren.

eAU nur mit Heilberufsausweis

Der digitale eAU-Datensatz wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h. es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet.

Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versandt werden und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwändigeres Ersatzverfahren vermieden werden. Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung der Praxis liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden. (Quelle KVNO)

Finanzierung von KIM

Nach der Ersatzvorname des BMG wurden seit dem 01.07.23 die KV-Pauschalen neu geregelt. Die Niedergelassenen erhalten nunmehr nur noch eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat ergibt.

Die KIM-Erstinvestition und die laufenden Kosten sind in der neuen, monatlichen KV-Pauschale enthalten. KIM ist eine Pflichtanwendung der Telematik und muss von der Praxis vorgehalten werden. Ansonsten droht der Praxis eine Kürzung der TI-Pauschalen um 50%.

Die alten KV-Pauschalen (bis zum 30.06.23) von 200 Euro Ersteinrichtungspauschale und die Pauschale für die laufenden Kosten des KIM-Betriebs von 23,40 Euro/Quartal können für Neuinstallationen nicht mehr beantragt werden. Wenn Sie KIM vor dem 01.07.23 erhalten haben, können Sie noch bis zum 31.12.23 die alten Pauschalen bei der KV abrufen.

Was kostet unser KIM-Dienst für Ihre Praxis?

Angelehnt an die alten KV-Pauschalen bis zum 30.06.23 kostet Sie KIM für Leistungserbringer 7,80 € im Monat inkl. MwSt. zzgl. Bereitstellungskosten (siehe unten).

Die Berechnung der Monatspauschale beginnt erst ab dem Monat, nachdem KIM bei Ihnen fertig eingerichtet worden ist.

Im Angebot enthalten:

  • Eine KIM E-Mail-Adresse für eine Betriebsstätte
  • Weitere KIM-E-Mail-Adressen für 7,80 € jederzeit hinzufügen
  • Unbegrenztes Datenvolumen
  • Unbegrenzte Anzahl an E-Mails
  • Technischer Support
  • Bereitstellung KIM & Installation Clientmodul
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Monate *

* Mindestvertragslaufzeit 2 Monate, vier Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende, Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils 2 Monate.

Bereitstellungskosten:

  • Für Praxen mit einem aktiven Service-Paket entstehen Ihnen keine Bereitstellungskosten!
  • Für alle anderen Praxen fallen einmalig Bereitstellungskosten inkl. der Installation per Fernwartung in Höhe von 189,00 € inkl. MwSt. pro KIM-Adresse an.

FAZIT

Schon alleine aufgrund der Vorgabe des BMG ist KIM seit dem 01.07.23 ein Muss für jede niedergelassene Praxis. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie den KIM-Dienst rechtzeitig bestellen, sodass Sie für den eArztbrief und weitere TI-Anwendungen gewappnet sind.

Aus der Perspektive des Datenschutzes & der Datensicherheit ist KIM ebenfalls eine sinnvolle Investition. Der KIM-Dienst ist nach dem Stand der Technik sicher in der Übertragung und datenschutzkonform. Unser KIM-Dienst ist robust, zuverlässig, datenschutzkonform, besonders günstig und kompatibel mit allen gängigen PVS-Systemen.

Antrag KIM-Dienst von daten-strom

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