KIM bei datenstrom Medical-IT-Services nun bestellbar

Künftig soll ein Großteil des Informationsaustausches zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken oder Pflegeinrichtungen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) laufen.

Mit datenstrom-KIM bieten wir niedergelassenen Ärzten*Innen und Psychotherapeuten*Innen einen eigenen KIM-Dienst an, welcher vor Kurzem von der Gematik zugelassen wurde.

gematik Fachportal: Zulassungen und Bestätigungen

Sie können mit datenstrom-KIM mit allen Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern kommunizieren, die einen KIM-Dienst verwenden, egal von welchem Anbieter. Denn datenstrom-KIM passt zu vielen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren.

Notwendig für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

KIM ist auch eine wichtige Voraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nach der Vorgabe im Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) (§ 295 Abs. 1 SGB V) sollen die Patienten*Innen nicht mehr ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen, sondern die Leistungserbringer die eAU an die Krankenkasse übermitteln. Das geschieht aus dem PVS heraus über die Telematik mittels KIM und dadurch wird das Formular Muster 1 nur noch in Ausnahmefällen (bei Störungen etc.) im Rahmen des Ersatzverfahrens notwendig.

Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Patienten und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.

Siehe auch Muster eAU für den Arbeitgeber und Muster eAU für die Krankenkasse.

Eine Patienteninformation von der KBV könnte in der Kommunikation mit dem Versicherten hilfreich sein, um diese über das neue Verfahren aufzuklären.

Für die Ausstellung der eAU wird der Heilberufsausweis benötigt

Der digitale eAU-Datensatz wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h. es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versandt werden und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwändigeres Ersatzverfahren vermieden werden. Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung der Praxis liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden. (Quelle KVNO)

Finanzierung von datenstrom-KIM durch die KV-Pauschalen gesichert

Die Kosten für datenstrom-KIM werden von der KV erstattet. Nach der finalen, funktionsfähigen Einrichtung von KIM sind Sie berechtigt die KV-Pauschalen zu beantragen. Ein Nachweis ist u. U. für die KV erforderlich.

Das sind die derzeit gültigen TI-Finanzierungspauschalen für KIM:

  • 200 Euro einmalig für das Einrichten
  • 23,40 Euro je Quartal für Betriebskosten

Was kostet datenstrom-KIM für Ihre Praxis?

KIM für Leistungserbringer 7,80 € im Monat inkl. MwSt. zzgl. Bereitstellungskosten (siehe unten)

Die Berechnung der Monatspauschale beginnt erst ab dem Monat, nachdem KIM bei Ihnen fertig eingerichtet worden ist.

Im Angebot enthalten:

  • Eine KIM E-Mail-Adresse für eine Betriebsstätte
  • Weitere KIM-E-Mail-Adressen für 7,80 € jederzeit hinzufügen
  • Unbegrenztes Datenvolumen
  • Unbegrenzte Anzahl an E-Mails
  • Technischer Support
  • Bereitstellung KIM & Installation Clientmodul
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Monate *

* Mindestvertragslaufzeit 2 Monate, vier Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende, Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils 2 Monate.

Bereitstellungskosten:

  • Für Praxen mit einem aktiven Service-Paket entstehen Ihnen derzeit keine Bereitstellungskosten!

Für alle anderen Betriebsstätten und Interessenten fallen einmalig Bereitstellungskosten in Höhe von 189,00 € inkl. MwSt. pro Betriebsstätte an.

Beantragung datenstrom-KIM

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