eGK - Die neue Krankenversichertenkarte

Die eGK - "elektronische Gesundheitskarte" - ist eine Smartcard mit einem Mikroprozessor integriert. Auf diesem Chip können Informationen zum Patienten abgelegt werden, wie z. B. ein Notfalldatensatz des Versicherten. Nur mit Hilfe der korrekten mindestens sechsstelligen PIN könnte der Versicherte am Kartenterminal diese Daten einsehen. Ein Arzt könnte mit seinem Heilberufsausweis (HBA) sich dagegen identifizieren, so dass diese Informationen preisgegeben werden. Weitere patientenbezogene Daten könnten in der TI (Telematik-Infrastruktur) abgelegt werden, deren Zugang über die eGK erfolgen könnte.
Die Sicherheit dieser Chip-Informationen sind durch das Bundesamt für Sicherheit in Informationstechnik geprüft und erfolgreich unter Beweis gestellt worden. So hat beispielsweise die alte KVK-Karte nur einen reinen Speicherchip, der ohne Probleme ausgelesen werden kann.
Eindeutige Personalisierung
Die ausgegebenen eGK's wurden durch die Krankenkassen eindeutig personalisiert; d.h. es ist ein elektronisches Zertifikat hinterlegt, die jeden Versicherten als eindeutigen Besitzer der Karte identifiziert. So wäre ein Verlust der eGK kein Drama: die Krankenkasse kann die Chip-Zertifikate über die Telematikinfrastruktur (TI) sperren, so dass diese verlorene oder gestohlene eGK nicht in Anspruch oder missbraucht werden kann.
Die Rechtssicherheit der eGK wurde jüngst durch ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt.
Der digitale Strukturwandel im Gesundheitswesen

Der Austausch von Patientendaten im Gesundheitswesen wird teilweise heute noch per Fax oder per Brief durchgeführt oder der Patient nimmt die Daten persönlich mit (z. B. Röntgenbilder).
Diese Verfahren sind teilweise sehr langsam und unzuverlässig. Mit der eGK ergibt sich zukünftig die Möglichkeit, dass die Daten digital erfasst werden, in der TI bereitgestellt werden und durch weitere Behandler über die eGK abrufbar sein könnten.
Rechte und Pflichten aus dem SGB
Mit der eGK kommen für die Krankenversicherten Rechte und Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Paragraph 291a auf sie zu.
Beispielsweise zählt die:
- Übermittlung der Versichertenstammdaten,
- sowie die Verwendung der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der eGK
zu den Pflichtanwendungen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei der Nutzung der freiwilligen Anwendungen haben die Versicherten die alleinige Entscheidung:
- Daten für den Notfall (Notfalldaten)
- elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Noch nicht projektiert:
- elektronische Patientenakte (ePatientenakte)
- elektronisches Patientenfach
- elektronische Patientenquittung
Mit Sicherheit: Schutz der Patientendaten
Die Landes- und Bundesdatenschützer haben sich mächtig ins Zeug gelegt. Die elektronische Gesundheitskarte erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards. Denn nichts ist sensibler als die Patientendaten in Deutschland. Und dieser Austausch der Patientendaten muss sicher erfolgen. Derzeit sind auf der eGK nur administrative Daten, wie Name, Versichertennummer, Adresse etc. abgespeichert. Der Arzt benötigt ihre Zustimmung um auf diese besonderen Daten zuzugreifen.
Option: Auf der eGK kann eine qualifizierte elektronische Signatur des Versicherten abgelegt werden, so dass eine rechtsverbindliche digitale Unterschrift des Versicherten möglich wäre.
Gründe die für die Gesundheitskarte sprechen:
- 1. die Qualität der Behandlung soll verbessert werden bei gleichzeitiger Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
- 2. vereinfachter & verschlüsselter Austausch von Informationen zwischen den Leistungserbringern unter Beachtung des Datenschutzes.
- 3. Zukünftig: Auf Wunsch des Patienten ist eine Speicherung seines Notfalldatensatzes möglich.
- 4. voller Gewährleistung des Datenschutzes für die Patientendaten auch in der Telematik-Infrastruktur.
Ausblick in die Zukunft der eGK
Im Rahmen des ORS1 (Online-Rollout Stufe 1) in der die Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) federführend ist - wurde die eGK bis Anfang Juli ausgiebig getestet. Es gibt zwei große Testregionen, eine Region Nord-West in Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und eine Region Süd-Ost in Bayern und Sachsen. Der Test wurde in der Region Süd-Ost abgesagt, aber in unserer Region Nord-West nahmen 500 Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken erfolgreich an dem Test der eGK und des VSDM teil.
In der Region Nord-West sind hauptsächlich die Praxis-IT-Hersteller CompuGROUP Medical, Booz, Hasomed und Psyprax inkl. des Konnektor-Hersteller KoCo-Connector vertreten. Im Rahmen des Online-Rollouts wurden zunächst die Fachanwendungen VSDM und bald der Basisdienst für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur QES erprobt.
datenstrom übernahm in diesem Projekt einen Teil der Vor-Ort-Installationen in den teilnehmenden Praxen, so dass die Testung der Technologien im Alltag einer Praxis durchgeführt werden konnten.
Weitere Infos hier: +49 2192 8733300